Produkte Pyraser

Pils

Untergäriges Pils
Stammwürze: 11,6 %
Alkoholgehalt: 4,9 %
Energie je 100ml: 175 kJ |42 kcal

Veit Ulrich, der Gutsherr von Pyras, hat bereits 1647 mit dem Erwerb der Brauerei mit Gastwirtschaft „Zum schwarzen Bären“ im benachbarten Eysölden den Grundstein für die Brauleidenschaft in der Familie Bernreuther gelegt.

Seit jeher bedeutet „Pilsener Brauart“ die Verwendung von besonders schonend gedarrter Gerste, die ein ganz helles Malz hervorbringt; es erfordert eine langsame, „kalte“ Gärung und eine lange Lagerung, wofür in alten Zeiten kalte Höhlen und tiefe Keller hergenommen wurden.

Da das „Pilsener“ stärker gehopft ist, ist die Qualität der grünen Dolden von entscheidender Bedeutung. Beim Pyraser Pils wird eigens angebauter Aromahopfen vom Vertragslandwirt aus dem Landkreis Roth eingesetzt.

Die verwendete Sorte „Saphir“ bringt das typische Aroma von „frischem Hopfenfeld kurz vor dem Niederfall“ ins fertige Bier. Dadurch entsteht ein einmaliges „fränkisches“ Pils, das keineswegs bitter, sondern hopfenaromatisch, blumig schmeckt.

Dieses feinherbe Bier hat Veit Ulrich, der Gutsherr, zu seinem Lieblingsgetränk erklärt: Ein „fränkisches Pils“, das glänzend, strohgelb ins Glas perlt und in einer festen, schaumzarten Krone endet.

Zum Essen schmeckt es ausgezeichnet, doch immer mehr Menschen schätzen es auch als frischen Schluck davor – wie einen Aperitif.

Bierstil: untergäriges, filtriertes Vollbier
Farbe: 6 EBC, strohgold, glanzfein
Schaum: fest, feinporig
Geschmack: feinherb, hopfenaromatisch, mit schlankem Körper
Mundgefühl: prickelnd, schlank
Hopfen: Perle, Select, Saphir
Malz: Pilsner Malz
Bittereinheiten: 30 IBU
Stammwürze: 11,6 %
Alkoholgehalt: alc. 4,9 % vol.
Trinktemperatur: 6-8 °C

empfohlene Speisen: Gegrillte und würzige Speisen

So traditionell wie die Pyraser Landbrauerei ist auch die Region, in der wir seit jeher ansässig sind. Mit den fränkischen Werten, der Kultur und der wunderschönen Natur sind wir sehr stark verbunden.

Nicht umsonst heißt es schließlich: "Ein kleines Dorf im Frankenland ist durch sein gutes Bier bekannt!"

Damit wir unsere eigenen Qualitätsansprüche auch umsetzen können, arbeiten wir seit Jahren mit unseren beiden Hopfenbauern Willy Schneider aus Obersteinbach und Josef Schmidpeter aus Rudletzholz sehr eng zusammen.

Die beiden Landwirte bauen nahezu ausschließlich für uns Ihren Hopfen an. Gemeinsam mit ihnen planen wir den Anbau verschiedener Hopfensorten.

Das Reinheitsgebot: Schutz und Qualitätssiegel für unser handwerkliches Bier
Nichts währt ewig, aber 500 Jahre sind schon eine kleine Ewigkeit: Aus gutem Grund hält man bis heute in Deutschland an der Regel fest, dass in ein Bier, dass nach dem Reinheitsgebot gebraut ist, nur Hopfen, Malz, Wasser und Hefe hinein dürfen. Wer heute, wie wir Pyraser, traditionsbewusst Bier braut, der hält sich ganz selbstverständlich an diese Regel. Verschiedene Getreidesorten, unterschiedlichster Hopfen und – in unserem Fall – besonders hochwertiges Wasser aus eigener Quelle – geben den Brauern Möglichkeiten genug, das Bier in vielseitigen Geschmacksrichtungen herzustellen. Über 20 Sorten kommen aus unserer kleinen Landbrauerei.

Eine der erfolgreichsten Werbekampagnen der Geschichte
Vor 500 Jahren bestimmten gleich zwei Herzöge, Wilhelm IV. und Ludwig X. exakt am 23. April 1516 in Ingolstadt die Verordnung als Teil einer Landesordnung zur Harmonisierung ihrer Länder. Damals war Bier ein Grundnahrungsmittel, das Getränk des Volkes. Denn das Wasser war oft verschmutzt und untrinkbar. Doch der Hopfen, der Alkohol und das Kochen machten das wett.
Das Wort „Reinheitsgebot“ kam allerdings erst viel später auf, in einer Landtagsrede am 4. März 1918, gehalten vom Abgeordneten Hans Rauch, einem gebildeten Mann aus Amberg. Die Geschichte des Reinheitsgebotes ist wohl bekannt, aber im Angesicht der Erfolgsstory dieser schlichten Regel, ist es gut, sich an die Ursprünge zu erinnern. Das Reinheitsgebot des deutschen Bieres ist tatsächlich eine der genialsten und erfolgreichsten Marketing-Kampagnen, die es je gab.

Unumstrittene Regel? Oder doch nicht?
In den letzten Jahren ist trotzdem Kritik an der strikten Auslegung der „Hopfen, Malz, Wasser, Hefe – sonst nichts, nichts, nichts-Regel“ aufgekommen. Die Stimmen, die besonders die strikte bayerische Auslegung des „Vorläufigen Biergesetzes von 1993“, wie der Gesetzestext im Amtsdeutsch heißt, angreifen, sind nicht mit leichter Hand vom Tisch zu wischen. Denn gerade junge handwerkliche Brauer wollen sich mit hochwertigen Zutaten ausprobieren, die nicht selten biologisch angebaut wurden. Übrigens waren sie auch vor 400 Jahren schon üblich, wurden per Zusatzverordnung gestattet: Damals gab man gerne Lorbeer, Koriander, Kümmel oder Wacholder in den Sud. Heute wünschen sich manche, mit Orangenschalen oder anderen Naturaromen zu experimentieren. In den meisten Bundesländern öffnet der Weg über Paragraf 9 Absatz 7 – der Antrag auf ein „Besonderes Bier“ – die Möglichkeit, ausnahmsweise weitere Zutaten zu verwenden. In Bayern kann dieser Zusatzantrag nicht gestellt werden. Wir meinen aber, dort wo es nicht um mehr Haltbarkeit durch chemische Zusätze oder Geschmacksveränderungen mittels Chemie, sondern um Naturaromen als Ausnahme der Regel geht, sollten Wege gefunden werden, solche Biere zu gestatten.

Kirchlicher Segen
Aber diese Diskussion bleibt eine Randbemerkung. Denn ein Produkt, das so sehr für Reinheit und Qualität steht, darf man nicht leichtfertig „verwässern“. Schließlich gibt es sonst kaum ein Lebensmittel, das auch noch seit Jahrhunderten seinen kirchlichen Segen hat: „Hopfen und Malz, Gott erhalt’s“ ist die christliche Version des Reinheitsgebotes. Jedes Kind kennt sie. Da soll nicht dran gerüttelt werden.