Produkte Pyraser

Radler alkoholfrei
Biermischgetränk
Stammwürze: 4,2 %
Alkoholgehalt: < 0,5 %
Energie je 100 ml: 62 kJ | 15 kcal
Siegfried und Caroline fahren an Feiertagen gerne mit ihren Rädern übers hügelige Land. Als Durstlöscher haben sie dabei das Radler von Pyraser entdeckt.
Längst trinken sie es auch zu Hause: Zum Mittagessen gerne mit alkoholfreiem Schankbier oder abends nach der Arbeit… Frisch und fruchtig schmeckt‘s, und man merkt, dass ein richtig gutes Bier die Grundlage bietet.
Eine „Radlerhalbe“ bestellen, das ist in Franken eine gewohnte Übung. Üblicherweise besteht sie aus 50 Prozent hellem Bier und 50 Prozent Zitronenlimonade.
Wie so viele große Erfindungen, geht das Radler im Grunde auf eine Notsituation zurück, in der ein findiger Unternehmer clever reagiert hat.
Die Legende vom Radler geht so: Franz Xaver Kugler führte im frühen 20. Jahrhundert in Oberhaching bei München ein Ausflugslokal namens Kugler Alm, das viel von Radfahrern besucht wurde. An einem heißen Samstag im Jahr 1922 drohte ihm das Bier auszugehen.
Um alle Gäste bedienen zu können, mischte er das restliche „Helle“ mit Limonade. Und weil die Menschen Geschichten brauchen, erzählte er ihnen, dies sei die neue Bierspezialität für „Radler“.
Ein neuer Verkaufsschlager war geboren…
Bierstil: Biermischgetränk
Farbe: 5 EBC, strohgelb
Schaum: feinporig und fest
Geschmack: spritzig und angenehm süß, mit zitronigem Geschmack
Mundgefühl: erfrischend, süßlich
Hopfen: Perle, Hersbrucker, Select
Malz: Pilsner, Münchner, Caramelmalz
Bittereinheiten: 10 IBU
Stammwürze: 4,2 %
Alkoholgehalt: alc. < 0,5 % vol.
Trinktemperatur: 4-6 °C
empfohlene Speisen: leichtes Geflügel, Sommersalate, fränkische Brotzeit
So traditionell wie die Pyraser Landbrauerei ist auch die Region, in der wir seit jeher ansässig sind. Mit den fränkischen Werten, der Kultur und der wunderschönen Natur sind wir sehr stark verbunden.
Nicht umsonst heißt es schließlich: "Ein kleines Dorf im Frankenland ist durch sein gutes Bier bekannt!"
Damit wir unsere eigenen Qualitätsansprüche auch umsetzen können, arbeiten wir seit Jahren mit unseren beiden Hopfenbauern Willy Schneider aus Obersteinbach und Josef Schmidpeter aus Rudletzholz sehr eng zusammen.
Die beiden Landwirte bauen nahezu ausschließlich für uns Ihren Hopfen an. Gemeinsam mit ihnen planen wir den Anbau verschiedener Hopfensorten.
Das Reinheitsgebot: Schutz und Qualitätssiegel für unser handwerkliches Bier
Nichts währt ewig, aber 500 Jahre sind schon eine kleine Ewigkeit: Aus gutem Grund hält man bis heute in Deutschland an der Regel fest, dass in ein Bier, dass nach dem Reinheitsgebot gebraut ist, nur Hopfen, Malz, Wasser und Hefe hinein dürfen. Wer heute, wie wir Pyraser, traditionsbewusst Bier braut, der hält sich ganz selbstverständlich an diese Regel. Verschiedene Getreidesorten, unterschiedlichster Hopfen und – in unserem Fall – besonders hochwertiges Wasser aus eigener Quelle – geben den Brauern Möglichkeiten genug, das Bier in vielseitigen Geschmacksrichtungen herzustellen. Über 20 Sorten kommen aus unserer kleinen Landbrauerei.
Eine der erfolgreichsten Werbekampagnen der Geschichte
Vor 500 Jahren bestimmten gleich zwei Herzöge, Wilhelm IV. und Ludwig X. exakt am 23. April 1516 in Ingolstadt die Verordnung als Teil einer Landesordnung zur Harmonisierung ihrer Länder. Damals war Bier ein Grundnahrungsmittel, das Getränk des Volkes. Denn das Wasser war oft verschmutzt und untrinkbar. Doch der Hopfen, der Alkohol und das Kochen machten das wett.
Das Wort „Reinheitsgebot“ kam allerdings erst viel später auf, in einer Landtagsrede am 4. März 1918, gehalten vom Abgeordneten Hans Rauch, einem gebildeten Mann aus Amberg. Die Geschichte des Reinheitsgebotes ist wohl bekannt, aber im Angesicht der Erfolgsstory dieser schlichten Regel, ist es gut, sich an die Ursprünge zu erinnern. Das Reinheitsgebot des deutschen Bieres ist tatsächlich eine der genialsten und erfolgreichsten Marketing-Kampagnen, die es je gab.
Unumstrittene Regel? Oder doch nicht?
In den letzten Jahren ist trotzdem Kritik an der strikten Auslegung der „Hopfen, Malz, Wasser, Hefe – sonst nichts, nichts, nichts-Regel“ aufgekommen. Die Stimmen, die besonders die strikte bayerische Auslegung des „Vorläufigen Biergesetzes von 1993“, wie der Gesetzestext im Amtsdeutsch heißt, angreifen, sind nicht mit leichter Hand vom Tisch zu wischen. Denn gerade junge handwerkliche Brauer wollen sich mit hochwertigen Zutaten ausprobieren, die nicht selten biologisch angebaut wurden. Übrigens waren sie auch vor 400 Jahren schon üblich, wurden per Zusatzverordnung gestattet: Damals gab man gerne Lorbeer, Koriander, Kümmel oder Wacholder in den Sud. Heute wünschen sich manche, mit Orangenschalen oder anderen Naturaromen zu experimentieren. In den meisten Bundesländern öffnet der Weg über Paragraf 9 Absatz 7 – der Antrag auf ein „Besonderes Bier“ – die Möglichkeit, ausnahmsweise weitere Zutaten zu verwenden. In Bayern kann dieser Zusatzantrag nicht gestellt werden. Wir meinen aber, dort wo es nicht um mehr Haltbarkeit durch chemische Zusätze oder Geschmacksveränderungen mittels Chemie, sondern um Naturaromen als Ausnahme der Regel geht, sollten Wege gefunden werden, solche Biere zu gestatten.
Kirchlicher Segen
Aber diese Diskussion bleibt eine Randbemerkung. Denn ein Produkt, das so sehr für Reinheit und Qualität steht, darf man nicht leichtfertig „verwässern“. Schließlich gibt es sonst kaum ein Lebensmittel, das auch noch seit Jahrhunderten seinen kirchlichen Segen hat: „Hopfen und Malz, Gott erhalt’s“ ist die christliche Version des Reinheitsgebotes. Jedes Kind kennt sie. Da soll nicht dran gerüttelt werden.