Produkte Pyraser

Hopfenpflücker Pils
Untergäriges Pils
Stammwürze: 11,6 %
Alkoholgehalt: 4,9 %
Energie je 100ml: 173 kJ |41 kcal
Sieben Saisonspezialitäten kennt das Pyraser Bierjahr, doch das Hopfenpflücker Pils ist das unter Bierkennern beliebteste und nachgefragteste Bier.
Beim Niederfall, so heißt das Fest, wenn die Hopfenernte vorbei ist, werden 72 liebevoll gehegte Stöcke aus dem brauereieigenen Hopfengarten ganz zum Schluss von Hand geerntet.
Dieser Hopfengarten ist Gutsherr Veit Ulrich ganzer Stolz, ein fast himmlischer, grüner Ort, der seine Aromen im Lauf des Jahres wandelt. Der Hopfen ist ja ein wildes Gewächs, eine Kletterpflanze, die, Wärme und Feuchtigkeit vorausgesetzt, sich im Uhrzeigersinn rasend schnell emporrankt.
Der „Echte Hopfen“, der zum Bierbrauen verwendet wird, kann bis zu 50 Jahre alt werden. Der hochwertigste ist der „Aromahopfen“, mit einem besonders breiten Spektrum an Aromen.
Das schlägt sich auch im Geschmack des Bieres nieder. Aus den duftenden Pyraser Dolden wird ein ganz spezieller Sud angesetzt. Daraus entsteht ein naturtrübes Pils, frisch und voller Hopfenaromen – eine edle (und in der Menge limitierte) Spezialität für Liebhaber.
Bierstil: untergäriges Pils
Farbe: 7 EBC, strohgelb
Schaum: feinporig und weiß
Geschmack: frische, aromatische Hopfenbittere, leicht im Nachtrunk
Mundgefühl: schlank und spritzig
Hopfen: Spalter Aromahopfen
Malz: Pilsner Malz
Bittereinheiten: 30 IBU
Stammwürze: 11,8 %
Alkoholgehalt: alc. 5,1 % vol.
Trinktemperatur: 7 °C
empfohlene Speisen: lecker zu leichten und mediterranen Gerichten
So traditionell wie die Pyraser Landbrauerei ist auch die Region, in der wir seit jeher ansässig sind. Mit den fränkischen Werten, der Kultur und der wunderschönen Natur sind wir sehr stark verbunden.
Nicht umsonst heißt es schließlich: "Ein kleines Dorf im Frankenland ist durch sein gutes Bier bekannt!"
Damit wir unsere eigenen Qualitätsansprüche auch umsetzen können, arbeiten wir seit Jahren mit unseren beiden Hopfenbauern Willy Schneider aus Obersteinbach und Josef Schmidpeter aus Rudletzholz sehr eng zusammen.
Die beiden Landwirte bauen nahezu ausschließlich für uns Ihren Hopfen an. Gemeinsam mit ihnen planen wir den Anbau verschiedener Hopfensorten.
Das Reinheitsgebot: Schutz und Qualitätssiegel für unser handwerkliches Bier
Nichts währt ewig, aber 500 Jahre sind schon eine kleine Ewigkeit: Aus gutem Grund hält man bis heute in Deutschland an der Regel fest, dass in ein Bier, dass nach dem Reinheitsgebot gebraut ist, nur Hopfen, Malz, Wasser und Hefe hinein dürfen. Wer heute, wie wir Pyraser, traditionsbewusst Bier braut, der hält sich ganz selbstverständlich an diese Regel. Verschiedene Getreidesorten, unterschiedlichster Hopfen und – in unserem Fall – besonders hochwertiges Wasser aus eigener Quelle – geben den Brauern Möglichkeiten genug, das Bier in vielseitigen Geschmacksrichtungen herzustellen. Über 20 Sorten kommen aus unserer kleinen Landbrauerei.
Eine der erfolgreichsten Werbekampagnen der Geschichte
Vor 500 Jahren bestimmten gleich zwei Herzöge, Wilhelm IV. und Ludwig X. exakt am 23. April 1516 in Ingolstadt die Verordnung als Teil einer Landesordnung zur Harmonisierung ihrer Länder. Damals war Bier ein Grundnahrungsmittel, das Getränk des Volkes. Denn das Wasser war oft verschmutzt und untrinkbar. Doch der Hopfen, der Alkohol und das Kochen machten das wett.
Das Wort „Reinheitsgebot“ kam allerdings erst viel später auf, in einer Landtagsrede am 4. März 1918, gehalten vom Abgeordneten Hans Rauch, einem gebildeten Mann aus Amberg. Die Geschichte des Reinheitsgebotes ist wohl bekannt, aber im Angesicht der Erfolgsstory dieser schlichten Regel, ist es gut, sich an die Ursprünge zu erinnern. Das Reinheitsgebot des deutschen Bieres ist tatsächlich eine der genialsten und erfolgreichsten Marketing-Kampagnen, die es je gab.
Unumstrittene Regel? Oder doch nicht?
In den letzten Jahren ist trotzdem Kritik an der strikten Auslegung der „Hopfen, Malz, Wasser, Hefe – sonst nichts, nichts, nichts-Regel“ aufgekommen. Die Stimmen, die besonders die strikte bayerische Auslegung des „Vorläufigen Biergesetzes von 1993“, wie der Gesetzestext im Amtsdeutsch heißt, angreifen, sind nicht mit leichter Hand vom Tisch zu wischen. Denn gerade junge handwerkliche Brauer wollen sich mit hochwertigen Zutaten ausprobieren, die nicht selten biologisch angebaut wurden. Übrigens waren sie auch vor 400 Jahren schon üblich, wurden per Zusatzverordnung gestattet: Damals gab man gerne Lorbeer, Koriander, Kümmel oder Wacholder in den Sud. Heute wünschen sich manche, mit Orangenschalen oder anderen Naturaromen zu experimentieren. In den meisten Bundesländern öffnet der Weg über Paragraf 9 Absatz 7 – der Antrag auf ein „Besonderes Bier“ – die Möglichkeit, ausnahmsweise weitere Zutaten zu verwenden. In Bayern kann dieser Zusatzantrag nicht gestellt werden. Wir meinen aber, dort wo es nicht um mehr Haltbarkeit durch chemische Zusätze oder Geschmacksveränderungen mittels Chemie, sondern um Naturaromen als Ausnahme der Regel geht, sollten Wege gefunden werden, solche Biere zu gestatten.
Kirchlicher Segen
Aber diese Diskussion bleibt eine Randbemerkung. Denn ein Produkt, das so sehr für Reinheit und Qualität steht, darf man nicht leichtfertig „verwässern“. Schließlich gibt es sonst kaum ein Lebensmittel, das auch noch seit Jahrhunderten seinen kirchlichen Segen hat: „Hopfen und Malz, Gott erhalt’s“ ist die christliche Version des Reinheitsgebotes. Jedes Kind kennt sie. Da soll nicht dran gerüttelt werden.